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Themen: Heizöl, Heizungsbau, Erdgas, Flüssiggas

GEG-Check 2024: Das sollten Sie wissen

Artikel vom 18. April 2024
Lesezeit: ca. 5 min

Die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG), die seit dem 1. Januar 2024 gelten, haben bei vielen für Verunsicherung gesorgt, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Heizungssysteme. Wir haben die Neuerungen für Sie etwas genauer unter die Lupe genommen.


Gebäudeenergiegesetz und seine Hintergründe

Das Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Gesetzgebung im Hinblick auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das GEG vereint und ersetzt dabei mehrere bestehende Gesetze und Verordnungen, wie zum Beispiel das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). 

Ziele des Gebäudeenergiegesetzes 

Das GEG hat das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern. Es ersetzt und vereint mehrere bestehende Gesetze und Verordnungen, darunter das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). 

Für wen gilt das Gebäudeenergiegesetz? 

Das Gebäudeenergiegesetz, gilt für jeden, der in Deutschland baut oder bestehende Gebäude saniert. Dazu gibt es Förderungen und Beratungen für Eigentümer zur Unterstützung der Umsetzung dieser Ziele.

 

GEG-Sanierungspflicht? Änderungen ab dem 01.01.2024

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob größere Modernisierungsmaßnahmen am Eigenheim notwendig sind, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und was mit alten Heizungsanlagen, insbesondere Ölheizungen, passiert.

Diese Frage haben wir im Rahmen unseres Podcasts "Der Energieberater" auch Andreas Mahlberg vom Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. gestellt:

"Es gibt wirklich sehr große Verunsicherung bei den Verbrauchern. Kann ich jetzt ab diesem Jahr, keine Öl- und Gasheizungen mehr einbauen – stimmt das? Das stimmt Gott sei Dank nicht. Ich kann natürlich weiterhin Öl- oder Gasheizungen einbauen. Es gibt aus dem GEG entsprechende Anforderungen an diese Anlagen, indem ich zum Beispiel einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien in diese Heizungsanlage einbinden muss. Aber wichtig ist, ich kann weiterhin Öl- oder Gasheizungen einbauen und ich kann sie auch im Bestand weiterbetreiben."

Die gute Nachricht ist also, mit dem Inkrafttreten des GEG am 1. Januar 2024 steht fest, dass für bestehende Ölheizungsanlagen zunächst keine Änderungen erforderlich sind. 

Es steht fest, dass Heizungen normalerweise nicht aus gesetzlichen Gründen entfernt werden müssen. Öl- Brennwertheizungen, Niedertemperaturkessel und die entsprechenden Brennstoffe dürfen weiterhin wie bisher verwendet werden. Auch der Einbau neuer Heizsysteme, die mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden, ist weiterhin möglich. 

Neu installierte Anlagen müssen jedoch teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden - dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Zum Beispiel durch den Einsatz von „Green Fuels“, d.h. flüssigen Energieträgern, die als nachhaltige Option gelten, oder durch Hybridsysteme, die mit anderen erneuerbaren Energiequellen kombiniert werden.  

Was passiert mit Bestandsheizungen? 

Weitgehend unverändert bleibt die Regelung für den Betrieb bestehender Ölheizungen. Die bisherigen Regelungen zu Altersgrenzen von Heizungsanlagen bleiben bestehen, da das neue Gesetz hier keine Verschärfungen vorsieht. Dies bedeutet, dass sowohl für moderne Öl-Brennwertkessel als auch für ältere Niedertemperaturkessel keine Austauschpflicht besteht. 
Zu beachten ist, dass seit rund zehn Jahren die effizienteren Brennwertgeräte zum Standard gehören. Die etwas älteren Niedertemperaturkessel, die seit Mitte der 80er Jahre verbreitet sind, sind ebenfalls recht effizient und nutzen eine Regelung, die sich nach der Außentemperatur richtet. Anders sieht es bei Heizkesseln aus, die vor dieser Zeit installiert wurden und eine konstant hohe Kesseltemperatur aufweisen – hierfür gelten besondere Austauschpflichten. Das bedeutet, dass diese ersetzt werden müssen, sofern sie älter als 30 Jahre sind, es sei denn, es handelt sich um Eigenheime, deren Besitzer bereits vor dem 01. Februar 2002 einzogen und seither dort leben. In diesen Fällen besteht keine gesetzliche Austauschpflicht. 

Dürfen Ölheizungen bei der Modernisierung erneuert werden? 

Was die Modernisierung angeht, so ist es weiterhin erlaubt, Ölheizungen zu erneuern. Wer seine Heizanlage modernisieren möchte, kann weiterhin Öl-Brennwertkessel einbauen. Nach einer Übergangszeit müssen jedoch bestimmte Anteile erneuerbarer Energien eingesetzt werden, um den Anforderungen des GEG zu genügen. Durch die Kombination mit Wärmepumpen oder den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe können diese Anforderungen erfüllt werden. 

Erneuerbare Energien und Heiztechnik nach GEG und kommunaler Planung

Doch wie hoch muss der Anteil erneuerbarer Energien nach einer Heizungsmodernisierung sein? Die Gesetzgebung unterscheidet seit dem 01. Januar 2024 zwischen folgenden zwei Szenarien:

1. In Kommunen ohne vorhandene kommunale Wärmeplanung zum Zeitpunkt des Heizungsaustauschs müssen folgende Quoten erneuerbarer Energien nach einer Heizungsmodernisierung erreicht werden: 

•    15% ab 2029* 
•    30% ab 2035 
•    60% ab 2040

2. Existiert bereits eine kommunale Wärmeplanung, so ist die Verwendung von 65% erneuerbaren Energien innerhalb von fünf Jahren nach der Modernisierung gesetzlich erforderlich.

"Das bedeutet, dass mindestens 65 Prozent durch die Wärmepumpe und der Rest durch fossile Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl gedeckt werden müssen", erklärt Wolfgang Wenzel unser Vertriebsleiter im Bereich Heizungsbau. 

Es ist wichtig zu beachten, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 1. Juli 2026 eine Wärmeplanung vorlegen müssen, während kleinere Kommunen bis zum 1. Juli 2028 Zeit haben. Um Einzelheiten zur lokalen Wärmeplanung zu erfahren, sollten Bürger sich direkt an ihre Kommune wenden. 

Deutschland strebt an, bis 2045 klimaneutral zu sein, was bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt 100% erneuerbare Energien für alle Heizsysteme verpflichtend werden. 

Wolfgang Wenzel erläutert uns die Vorschrift: "In Hessen sind genau sechs Kommunen, die mehr als 100.000 Einwohner haben. Das heißt, also der größte Teil fällt unter die andere Frist, nämlich den 01.07.2028. Abhängig davon, ob ich jetzt schon unter diese Regelung falle, ist dann auch der Anteil der erneuerbaren Energien noch gestaffelt, den ich einbinden muss. Das fängt dann also 2029 erst mit 15 % erneuerbar an und ist dann wie so eine Treppe hoch gestaffelt bis zum Endtermin 01.01.2045. Da muss ich 100 % erneuerbare Energie einsetzen, ohne "wenn" und "aber"."

*Spezifische Anforderungen in einzelnen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein verlangen bereits jetzt mindestens 15% erneuerbare Energien nach einer Modernisierung. Weitere Informationen sind auf der angegebenen Website verfügbar. 

Integration erneuerbarer Energien in Brennwertheizungen

Um die geforderten Anteile erneuerbarer Energien zu integrieren, gibt es für Flüssigbrennstoffheizungen zwei Möglichkeiten:

1. Die Installation einer Hybridheizung, die einen Heizkessel für flüssige Brennstoffe mit einer Wärmepumpe kombiniert. 

2. Der Einsatz flüssiger Brennstoffe, die bereits einen Anteil erneuerbarer Energien enthalten. Eine Kombination mit solarthermischen Anlagen für Heizung und Warmwasser kann ebenfalls zur Erfüllung der geforderten Quote erneuerbarer Energien beitragen, da die gewonnene Solarwärme angerechnet wird. 

Bei der Auswahl einer neuen Heizung kann das Label "Green Fuels ready" helfen. Es kennzeichnet Heizsysteme, Tanks und weitere Komponenten, die für den Einsatz von bis zu 100 % erneuerbaren flüssigen Brennstoffen, oft auch als Bio-Brennstoffe oder "Green Fuels" bezeichnet, geeignet sind. Dies bedeutet, dass die damit ausgezeichneten Produkte so konzipiert und hergestellt wurden, dass sie mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden können, ohne dass dafür größere Anpassungen oder Umbauten erforderlich sind.

Das Label dient als Orientierungshilfe für Verbraucher, die bei der Modernisierung oder Neuinstallation ihrer Heizung auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz Wert legen. Es signalisiert, dass eine Heizung zukunftssicher ist und auch in den kommenden Jahren den gesetzlichen Anforderungen sowie den persönlichen Präferenzen für eine umweltfreundlichere Heizmethode entspricht.

Unser Fazit: Das GEG bringt Veränderungen mit sich. Doch durch planvolles Vorgehen, Nutzung technologischer Fortschritte und Beratung, wird die Erfüllung der Anforderungen für die meisten Haushalte machbar sein.

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